Verrechnen von Betriebsverlusten mit Grundstückgewinnen
Montag, 30 November 2009 -Neu können Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich auch ohne die gesetzliche Grundlage ihre Betriebsverluste mit dem Grundstücksgewinnen beim Verkauf einer Kapitalanlageliegenschaft verrechnen.
Die Steuerrekurskommission entschied, dass das zürcherische Steuergesetz in dieser Beziehung nicht verfassungsmässig ist. Hinweis: Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Rechtskräftigkeit wird aber erwartet. (Quelle: Steuerrekurskommission Zürich, 25.6.2009)
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