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Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
Zertifikat "Ansiedlung von EU-Unternehmungen in der Schweiz"
Abgeltungssteuer

Vorsteuervergütung in Deutschland mit weniger administrativem Aufwand

Montag, 01 Februar 2010 - 

Schweizer Unternehmen, die in Deutschland Vorsteuern erstattet haben wollen und nicht für Mehrwertsteuerzwecke in Deutschland registriert sind bzw. registriert werden müssen (keine Umsätze in Deutschland), können sich die Vor­steuern mit einem sog. Vorsteuer­ver­gü­tungsantrag beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland (Schwedt/Oder) erstatten lassen.

Dieser Vergütungsantrag dauerte bis anhin sehr viel Zeit, er wurde oftmals auch aus rein for­malen Gründen abgelehnt. Meistens lag der Ablehnungsgrund in der Unterschrift des An­trag­stellers. Denn das Bundeszentralamt wies die Erstattung zurück, wenn keine «eigenhändige Unterschrift» der Firma vorlag.

SwissVAT hat nun ein Verfahren gegen das Bundeszentralamt beim euro­päi­schen Gerichtshof geführt und ein positives Urteil erwirkt: Der Ver­gü­tungsantrag muss nicht zwingend von dem Steuerpflichtigen selbst un­ter­schrieben werden. Es genügt vielmehr die Unterschrift eines Bevollmächtigten.

Schweizer Unternehmen, deren Vergütungsantrag vom Bundeszentralamt für Steuern wegen der fehlenden «eigenhändigen Unterschrift», insbesondere durch die Unterschrift eines Mitarbeiters, zurückgewiesen wurde, sollten gegen den Be­scheid Einspruch einlegen. (Quelle: SwissVAT)

 
 

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