Änderung der Handelsregisterverordnung
Montag, 14 November 2011 -
Wir möchten Sie noch darauf aufmerksam machen, dass mit der Revision der Grundbuchverordnung (GBV) ebenfalls diverse Bestimmungen der Handelsregisterverordnung revidiert werden. Die neue Grundbuchverordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
(http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/wirschaft/gesetzgebung/immobiliarsachenrecht/gbv-d.pdf).
Eine wichtige Änderung betrifft die Angaben zur Identifikation der natürlichen Personen. Wir werden Sie in einer separaten Information über diese Änderungen informieren.
(Quelle: HR des Kantons Zug)
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Neues Steuerabkommen Schweiz - Deutschland