Täglicher Bargeldverkehr muss aufgezeichnet werden
Dienstag, 19 Januar 2010 - Selbständigerwerbende, die nach OR nicht dazu verpflichtet sind, Buch zu führen, müssen trotzdem ihr Einkommen und Vermögen aufzeichnen. Dazu gehört nach Verwaltungsgericht auch der tägliche Bargeldverkehr, der täglich festzuhalten und zu saldieren ist. (Quelle: VerwGer SB.2008.82 vom 18.3.09Alle Artikel unter News anzeigen.


Neues Steuerabkommen Schweiz - Deutschland